Hier finden Sie Pflegehinweise und weiterführende Informationen zu unseren Produkten und verwendeten Materialien.
Das gekennzeichnete Gerät wird gemäß WEEE in Verkehr gebracht.
Die Abkürzung WEEE steht für „Waste of Electrical and Electronic Equipment“, zu deutsch „Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall“. Ziel der Richtlinie ist die Vermeidung, Reduzierung sowie die umweltverträgliche Entsorgung der zunehmenden Mengen an Elektronikschrott durch eine erweiterte Herstellerverantwortung.
Die EU-Richtlinie ist im Januar 2003 in Kraft getreten und liegt aktuell in der Fassung Richtlinie 2012/19/EU (WEEE-II) vor. Die WEEE-Richtlinie wurde in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt, welches zuletzt in 2015 novelliert worden ist.
Getrennte Entsorgung
Es besteht die Pflicht des Anwenders, Altgeräte getrennt vom Hausmüll zu entsorgen und nicht festverbaute Batterien bzw. Akkus sowie Lampen vorher zu entnehmen und getrennt zu entsorgen.
Darauf weist dieses Kennzeichen (durchgestrichere Hausmülltonne) hin.
Rücknahmepflicht
Der Handel hat eine Rücknahmepflicht. Die Rückgabe kann auch an Entsorgungsstellen geschehen. Unsere in Verkehr gebrachten Geräte fallen in die Kategorie b2b (Business to Business) und sind nicht für private Endanwender bestimmt.
Erfüllung Verwertungsquote
Bezüglich der Erfüllung der Verwertungs- und der Getrennterfassungsquote, verweisen wir auf die Veröffentlichung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.